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"Bezahlbarer Wohnraum": Eine Frage von Armut und Ungleichheit? - Teil 2

SDG 10 Landscape

Source: Image Bukowski taken Oct 26 2019

Im letzten Newsfeed haben wir die Einführung in das Themenfeld gegeben hierzu gibt es nun den zweiten Teil in dem wir unser Methodisches Vorgehen und einige Einzelauswertungen vorstellen, aber auch dieser ist stark gekürzt. Es wurden hier Beispielsweise die konkreten Modellauswertungen weggelassen. Wer dazu Näheres wissen möchte, gute Ideen, Ergänzungen, Vorschläge oder Kritik hat, kann sich gern an Frau Dr. Bukowski wenden (meike.bukowski@sbg.ac.at).

1. Methodisches Vorgehen

Abgeleitet aus dem Conservation Justice and Conflict Model (Bukowski 2017), wurde das IPAM (Inequality and Poverty Model) für die nachhaltige Optionenfindung und deren Auswertung entwickelt. Das Modell besteht aus vier Ebenen und basiert, wie sein Vorgänger, auf fünf theoriegeleiteten[1], fundierten Dimensionen aus der Social and Environmental Justice Forschung (inkl. Fair Climate Adaptaion), Ansätzen des Nachhaltigkeits- und Ressourcenmanagement sowie Governance. Der erste Ring, das theoriegeleitete Kategorisierungslevel, bleibt ob des deduktiven Charakters unveränderlich. Die weiteren Ringe können aber induktiv, forschungs- und Empirie-geleitet sowie flexibel gestaltet werden. Auf dem zweiten Ring wird das „Problem-Identifizierungs-Level“ (d.h. Zugang zu den verschiedenen Dimensionen der Option und die Ist- Situation) dargestellt. Die nächste Ebene, das „Analyse und Assessment Level“, analysiert die Ist-Situation und zeigt mögliche Handlungsmöglichkeiten auf. Hier können diverse Sub-Optionen und Hebel gefunden werden, die dann zur letzten Ebene, dem Kern führen, der zu einer Evaluation der gewählten Option inkl. Sub-Option führt. Das Modell hilft nicht nur dabei, die umfangreiche Literatur mit den Nachhaltigen Entwicklungszielen und SDG Targets abzustimmen, sondern unterstützt auch eine systematische

Darstellung von relevanten Dynamiken und Hebel für ein „SDG 1 Optionen Systembild“, welches im Nachgang dazu erstellt wird. Zurzeit werden hierzu gerade mögliche und anwendbare Systembildansätze eruiert (Vester 2012, Bossel 2004, Luhmann 2009).

SDG 10 Ungleichheit und Armut Inequality and Poverty

1.2 Auseinandersetzung mit dem Targetkatalog

Die jeweiligen theoriegeleiteten Dimensionen oder Oberkategorien (Level 1) weisen mehrfache Überschneidungen der SDD 1 Targets und Sub-Targets auf sowie Überschneidungen mit anderen SDGs (vgl. Modellabbildung). Was das in diesem Fall konkret für unser SDG 1 Optionen-Assessment bedeutet, wird im nachfolgenden Kapitel (Beispieloption) genauer beschreiben. Als Modell, das verschiedene Ansätze der Justice-Forschung zugrunde legt (Rawls 1971; Roemer 1996; Sen 2009a, 2009b; Schlossberg 2007; Adger et al. 2006, 2014, Walker 2009; Martinez-Alier 2012, etc.) ist zudem die unmittelbare Nähe zum SDG 10 (Reduced Inequalities) immanent und wird daher in einem eigenen Bericht mit einer eigenen Perspektive der Option „bezahlbarer Wohnraum“ gesondert eruiert und erläutert.

2. Beispieloption

SDG 1 Option H1a: Regulierte Flächennutzung (inkl. ggf. Wohnbaumoratorium)

Die Überlegungen einer den SDG 1 und SDG 10 entsprechenden Regulierung von Raumnutzung, inkl. Baumoratorien, wurden für die vorliegende Ausarbeitung zur Optionenfindung zum Thema „bezahlbarer Wohnraum und Armut“ aufgegriffen und mit Hilfe des IPAM evaluiert. Die Idee beinhaltet die Auferlegung nachhaltigkeitsbedingter Voraussetzungen zur Baulandvergabe bzw. Wohnraumschaffung (z.B. Umgestaltung von Gewerbeflächen), die mit den SDG 1 und SDG 10 Targets sowie einiger Subtargets in Verbindung stehen. Durch das IPAM Assessment werden diverse Bereiche Nachhaltiger Entwicklung mit Bezug auf die ausgewählte Option aufgezeigt sowie deren Korrelation mit Targets/ Sub-Targets und anderen SDGs, wie im Folgenden erläutert.

2.1 Vorläufige Ergebnisse (ist- Situation, Handlungsoptionen, SDG Targets, angrenzende SDGs) 

Die Erlaubnis weiterer Flächennutzung und Baugenehmigungen zur Schaffung von Wohnraum, sollte nach der SDG 1 und SDG 10 Beispiel-Option H1a[1]nur gegeben werden, wenn bestimmte, nachhaltigkeitsorientierte Voraussetzungen bzw. Maßnahmen erfüllt werden, der Gerechtigkeitskategorien nach dem Inequality and Poverty Assessment (IPA) erfüllt werden. Dazu werden nachfolgend zunächst noch einmal kurz die Problematiken den jeweiligen Kategorien zugeordnet angesprochen und mit Bezug zu den SDG 1 Targets Sub-Optionen bzw. Hebel aufgelistet. Aus diesen Sub-Targets leiten sich erste Handlungsempfehlungen für Stakeholder ab, die in einem zweiten Schritt mit Hilfe von Experteninterviews überprüft und in ein SDG Punktesystem zur Vergabe neuer Wohn- und Gemeinschaftsflächenausgestaltung im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung ausgearbeitet werden.

SDG 10 Regulated Land Use

Hier einige konkrete Modellauswertungen der Maßnahmen:

SDG 10 Evaluation Housing Policy Measures

2.2 Distribution

Problem: Die diversen Trends und Einflussfaktoren, die die Entwicklung von leistbaren Wohnraum negativ beeinflussen (vgl. Kapitel 1.3). Z.B: Wohnraum zur reinen Profitmaximierung, welches den sozialen Nutzen übersteigt; Steigerung der Armutsrate nach Abzug der Mietkosten sowie erschwerter Zugang zu Wohnunterstützungsmaßnahmen für ärmere Haushalte (wie bspw. Wohnbauförderung, sozialwohnbau etc. vgl. Wohnpolitische Maßnahmen).

Sub-Optionen/Hebel im Einklang mit den SDG 1 Targets:

SDG 1 Target 2 (Reducing poverty in all its dimensions): Da die Wohnsituation zur Armutsrate beiträgt (vgl. Kapitel „Armut und Wohnen“; Crisp et al. 2017; Tunstall et al. 2013), ist im Umkehrschluss eine Verbesserung der sozialverträglichen Wohnangebots ein Hebel zur Reduzierung der Armutsquote insgesamt. Leistbarer Wohnraum wie Gemeindewohnungen werden mit Blick auf den Bevölkerungszuwachs (besonders in Städten) nicht ausreichend ausgebaut und sind zudem für untere Einkommensschichten oft nicht mehr leistbar. Daher sollte eine Ausdehnung des sozialen- und Gemeindewohnsegments, die einhergeht mit einer sozialverträglicheren Zugänglichkeit eine wichtige Maßnahme sein.

SDG 10 Target 3 (equal opportunities and reduction of inequalities of outcome)

SDG 1 Target 3 (Social Protection System): Der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für ärmere

Bevölkerungsschichten entspricht, in diesem Fall, auch dem Zugang zu sozialen Sicherungssystemen, oder dem Zugang zu sozialverträglichem Wohnraum und Wohnbeihilfen bzw. Förderungen.

Als Maßnahmen für eine Bau-/Flächennutzungsvergabe:

Die Vergabe von geförderten Wohnungen ist eine wichtige Ressource zur Wohnversorgung von Menschen mit niedrigem Einkommen und Menschen mit besonderen Bedarfslagen. Die geförderten sozialen Wohnsegmente (z.b. Gemeindewohnungen), die es bereits gibt, sind oft allerdings für Menschen mit niedrigem Einkommen und/oder besonderen Bedürfnissen nicht leistbar. Dabei ist es wesentlich, gesellschaftspolitische Zielorientierungen, wie De-Institutionalisierung und Inklusion im Vergabeprozess stärker zu berücksichtigen und Zugänge für diese Personengruppen zu verstärken. Helfen würde es, keine Mindestwohn (hier Meldedauer) - oder Arbeitsdauer als Vorbedingung zur Vergabe von sozialem Wohnraum mehr zustellen. In diesem Sinne müssen die Vergabekriterien überabreitet werden, so dass die Vergabe sozialgerechter wird und den Anforderungen spezifischer Lebenssituationen und Bedürfnisse (Leistbarkeit, Kinder bzw. Altersgerecht, Barrierefrei etc.) entspricht(BAWO 2017[3]). Hierzu gilt es insbesondere Instrumente für Wohnangebote mit niedrigen bzw. keinen Einsteigekosten zu erarbeiten und anzuwenden und diese vorrangig an Menschen mit niedrigem Einkommen zu vergeben. Dazu bedarf wiederum es eine Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingung, um trotz vorhandener sozialer Wohnvergabemaßnahmen (bspw. für Gemeindewohnungen), Belegungsrechte besser zu nutzen. Zudem ist der Anteil solcher Wohnungen je Bundesland und zum Teil auch je Gemeinde unterschiedlich. Während in Vorarlberg der Großteil durch die Gemeinde vergeben wird, ist es in Wien weniger als die Hälfte der Wohnungen (BAWO 2017). Die Höhe der sogenannten „Belegungsrechte“ ist in den Wohnbauförderbestimmungen bzw. anderen einschlägigen Richtlinien der Bundesländer festgelegt. Die derzeitige Situation der Wohnungswirtschaft lässt in vielen Regionen eine Sondervergabe für Personen, die von sozialen Organisationen (insb. Wohnungslosenhilfe, Behindertenhilfe, Flüchtlingshilfe) betreut werden, notwendig erscheinen. Nachhaltiger erscheint es, die allgemeine Vergabe transparenter und treffsicherer, auch im Sinne von Personen mit besonderen Bedarfslagen, zu gestalten (EcoAustria 2018, BAWO 2017, Dollinger 2019). Hierfür könnten Soziale Sicherungssysteme, wie finanzielle Sozialleistungen an die tatsächlichen Wohnkosten angepasst werden, um wohnungssichernd zu wirken. Ein Vorschlag zur Verbesserung des Mietrechtsgesetzes (Anwendungsbereich und Begrenzung der Miethöhe) dürfte aber nicht, wie die bisherigen Versuche einer „Mietpreisbremse“ angelegt werden, die eher zur Verknappung und Investitionsrückgang geführt hat. Es sollten vielmehr Incentives (Anreize) zur Investition gegeben werden, die jenseits der reinen Profitmaximierung liegen (evtl. durch Anerkennung der sozialen Verantwortung/ Prestige Kampagne, oder Intergenerationen- Unterstützung).


SDG 10 Target 4: (Adoption of policies, especially fiscal, wage and social protection policies)

SDG 1 Target 4 (Equal Rights to Economic Resources etc.): Für einen gerechteren Zugang zu ökonomischen Ressourcen im Bereich Wohnen soll hier die wohnpolitische Maßnahme der „privaten Wohnbauförderung“ betrachtet werden. Allerdings wurde die Zweckbindung der Wohnbauförderung aufgehoben und für gewerbliche Bauträger geöffnet sowie im gemeinnützigen Wohnungsbau wurden Mietkaufoptionen eingeführt, die eine Loslösung von der Sozialbindung ermöglichen. Es folgten weiter Leerstand, Nutzung als Zweit- oder profitablen Ferienwohnung, welche diese Maßnahme eher weniger eindämmen konnte (EcoAustria 2018). Eine Vorgabe zur nachhaltigen Investment, das sozial, ökologisch und ökonomisch gleichwertigen Wohnungsbau fördert, gibt es bisher nicht und wäre daher eine zu ergänzende Überlegung wert. Eine weitere Idee für eine Maßnahme, die als Hebel für eine bessere Versorgung mit bezahlbaren Wohnraum sorgen könnte, ist die Stärkere Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Land und Stadt sowie die Förderung und Forderung der Nutzung von Leerstand (evtl. inkl. Sanktionen). Dafür müsste zunächst durch ein bundesweit einheitliches Schema zur Erhebung von Leerstand entwickelt und angewandt. Die BAWO schlägt eine Kooperation mit sozialen Dienstleiter_innen vor, die Vermieter_innen die Sanierung von Wohnungen teilweise oder gänzlich abzunehmen – dies soll organisatorische und/oder finanzielle Belange betreffen. Beispiele aus Salzburg und anderswo haben allerdings gezeigt, dass Immobilieneigentümer eher Leerstand akzeptieren, als geringere Mieten, trotz genannter Leistungen. In diesem Zusammenhang könnte evtl. Verantwortlichkeit geschaffen werden, nach dem Motte „Wohnbesitz verpflichtet“ - verpflichtende Wohnbauprogramme nach einheitlichen Schema (bundesweit)(BAWO 2017, Capelle-Blancard et al. 2011).


2.3 Fair Climate and Environmental Adaptation:

Problem: Naturgewalten und Auswirkungen des Klimawandels (z.B. Starkregen, Überschwemmungen, Hang-Abgänge, Dürren, etc. besonders für sozial und ökonomisch schwächere Gruppen sind kaum Anpassungskapazitäten vorhanden (Balas et al. 2011). Das schließt auch prekäre Wohn- und Lebensverhältnisse sowie räumliche Gegebenheiten der Wohnviertel, die an oder in der Nähe von umwelt- und gesundheitsbelastenden Bereichen platziert sind (z.B. Überschwemmungsgebiete, in der Nähe von möglichen Lawinen und Murgängen, Autobahnen, Industrien, Mülldeponien, etc.). Weitere Problemlagen sind unökologische, nicht-nachhaltige Bausubstanzen, die nicht nur gesundheitsschädigend sind, sondern zudem Energiekosten etc. in die Höhe treiben und so ökologische Armut (inkl. Energiearmut) verstärken.

In diesem Zusammenhang wird damit die Verteilung der Immobilieninvestitionsmittel und Wohnbauförderungen anhand eines Nachhaltigkeits-Kriterienkatalogs (Sustainable Investment) verstanden, welcher Investition umlenken soll; weg von der reinen Profitmaximierung und Wohnung als Ware, hin zu Wohnen als soziale Infrastruktur und kulturellen Raum für gemeinschaftliches Miteinander, aber auch mit Blick auf die ökologischen und klimatischen Herausforderungen unserer Zeit. Das inkludiert z.B. auch weiterführende Raumplanung. Auch in diesem Bereich gibt es bereits dahingehende Ansätze, wie Ökolabels und Klimafonds. Diese fokussieren aber eher eine ökologische, technische und ökonomische Tragweite (wie Energieeffizienz etc.) und weniger die soziale Komponente, welche auch eine tragende Säule der Nachhaltigkeit bildet.

Sub-Optionen/Hebel im Einklang mit den SDG 1 Targets:

SDG 10 Target 3 (equal opportunities and reduction of inequalities of outcome)

SDG 10 Target 5: (Improve the regulation and monitoring implementation)

SDG 1 Target 5: (Building resilience to reduce vulnerability to natural disasters (climate change etc.):

Hinsichtlich klima- und umweltschutzrelevanter Investitionen und Förderungen für den Baubereich, gibt es auf Bundesebene mehrere staatlich gestützte Initiativen wie beispielsweise: Umweltfoerderung.at, Klima- und Energiefonds, klimaaktiv oder Solarwärme.at. Das Förderprogramm: „klimaaktiv mobil“, bietet seitens des BMNT sogar Unterstützung für Unternehmen, Gebietskörperschaften und Vereine bei der Umsetzung hinsichtlich klimafreundlicher Mobilitätslösungen, die sich auch auf die Raumgestaltung beziehen. Die angebotenen Unterstützungen, Förderungen et al. beziehen dennoch den Aspekt der sozialen Benachteiligung, Armut, insbesondere für das Thema „leistbarer Wohnraum“ so gut wie gar nicht mit ein. Der soziale Aspekt müsste hierfür stärker, bzw. überhaupt, mit aufgenommen werden und nicht nur in der nationalen Klimastrategie als ein Unterpunkt für „Soziales“ Erwähnung finden. Das gleiche gilt, wenn auch andersherum, für eine stärkere Integration von Umwelt und Klimawandelzusammenhänge mit Bezug auf soziale Aspekte und korrelierende Förderangebote. Diesbezüglich ist bspw. in der Studie des Sozialministeriums zu Armut und soziale Ausgrenzung (2008 bis 2016) (Lamei et al. 2017) der Ausdruck „Klimawandel“, „Klima“ gar nicht erwähnt. Das Umweltthema wird hierbei eher in Form von Umwelt- und Risikobelastungen auf die Wohnumgebung bezogen (Lamei et al. 2017, S. 30). In diesem Zusammenhang, wird von einer „tendenziell leichte (n) Polarisierung zwischen den Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten und der nicht gefährdeten Bevölkerung“ (ebenda, S. 30) berichtet.

Als Vorbedingung für eine Bau-/Flächennutzungsvergabe könnten hier ­­­­z.B. Kriterien nachhaltigen Bauens und Raumgestaltung, die ausdrücklich mit Sozialverträglichkeit und soziale Risiko- und Folgenabschätzung miteinbeziehen, geschaffen werden, evtl. in Form eines Capacity Wheels (vgl. NordWest 2050).

2.4 Recognition and psychological effects:

Problem: Armut geht oft einher mit Scham und dem Gefühl der Unzulänglichkeit, welche auf die kapitalistische Ansicht der individuellen Verantwortlichkeit zurückgeht (vgl. Roemer 1996).

Neben der Scham des eigenen Versagens, die der Armut anhängt, gehört in die „Recognition“- Kategorie auch die Berücksichtigung und Wahrnehmung besonderer sozialer, gendersensibler, kultureller, religiöser und andere Bedürfnisse, die im Kampf gegen „Armut und Wohnen“ Berücksichtigung finden müssen (Sen 2009). So kann eine instabile, prekäre Wohnsituation, die jederzeit von Obdachlosigkeit bedroht ist, oder gar bereits in dieselbe geführt hat, zu schwerwiegenden negativen psychologische Effekten der Betroffenen führen. Diese psychologischen Auswirkungen treffen besonders Familien und Kinder, Alleinlebende, und müssen bei der Wohnraumschaffung besonders Berücksichtigung finden (Cunningham 2016, etc.)

Sub-Optionen/Hebel im Einklang mit den SDG 1 Targets:

Alle SDG 1 Targets sind hierbei relevant. Als Vorbedingung für eine Bau-/Flächennutzungsvergabe könnte hier eine abgewandelte Initiative eines „Supportive Housing Program“[4] stehen, dass helfen könnte „weiche Faktoren“ für die Wohn- und Flächenplanung und Gestaltung zu finden und, im besten Fall, sogar Zielgruppenbedürfnisse direkt zu integrieren (ebenda). Eine mögliche Vorstellung wäre eine Art unverbindliche und für jeden zugängliche „Patenschaft“, die die Bauplanung und Baumaßnahmen begleiten. Partielle diese Unterstützungsangebote hierzu gibt es bereits, z.b in ausgewiesenen Quartieren und Projekten, oder Bewohnerservice-Stellen, die Wohnkoordination und die Soziale Startbegleitung geben. Für Salzburg sind da u.a. die „Lebenswelt Aigen“, „Rosa Zukunft“, „Quartier Riedenburg“, „Goethesiedlung Itzling“ zu nennen. Diese sollten weiter ausgebaut und unterstützt werden. Ferner könnten diese Ansätze tiefer in einer einheitlichen bundesweiten Strategie verankert werden. Demnach wäre eine Überlegung ein weiterführendes „Social Housing Program“ (Crisp et al. 2017) zu gestalten, das auch Privatleute und Privatinvestoren stärker miteinbezieht und sich auch an Mietsuchende der Mittelschicht wendet, um soziale Vorurteile und Scharm abzubauen. Eine Art Plattform für ein „Buddy Program Wohnen“ oder „Wohnpartnerschaft“ könnte zudem verfügbare Wohnräume anzeigen bzw. als Wohnungsbörse der besonderen Art genutzt werden (z.B. von älteren Bewohnern in einem Einzelhaus, die Raum hätten, aber zuvor mögliche „Untermieter“ gerne kennenlernen würden).

Als Inspiration kann die finnische Variante des „Housing First“-Konzepts betrachtet werden. Die finnische Regierung hat, gemeinsam mit Sozialverbänden, diesen relativ neuen Ansatz aus der US-amerikanischen Sozialpolitik implementiert, welcher beim Umgang mit Obdachlosigkeit eine Alternative zum herkömmlichen System von Notunterkünften und vorübergehender Unterbringung bietet (Ahola 2017, Kaakinen 2017, Hopp 2019). Im Unterschied zu anderen Programmen müssen sich die Obdachlosen bei diesem Ansatz nicht durch verschiedene Ebenen der Unterbringungsformen für unabhängige und dauerhafte Wohnungen „qualifizieren“, sondern können direkt und als erstes in eine „eigene“ Wohnung ziehen (Hopp 2019). Die Unterstützung wird kontinuierlich und bedarfsgerecht in der eigenen Wohnung angeboten. Der Ansatz basiert darauf, dass eine obdachlose Person oder Familie als erstes und wichtigstes Ziel eine dauerhafte Unterkunft braucht und andere Angelegenheiten erst danach angegangen werden sollten. Die meisten anderen Programme arbeiten hingegen mit einem Modell der „Wohnfähigkeit“, was bedeutet, dass andere Probleme, die zur Wohnungslosigkeit geführt haben, zuerst behoben werden müssen. In Österreich dominiert noch das bestehende Stufenmodell, bei dem ein Umzug zwischen verschiedenen Wohnformen vorgesehen ist (beispielsweise von wohnungslos zum Nachtquartier zum Übergangswohnen und dann erst in die eigene Wohnung). Der Stufen-Ansatz war bisher nur mäßig erfolgreich, steht doch zumeist zuvor die Hürde erfolgreiche Behandlung sozialer, psychologischer oder Suchtproblemen. Zumeist endet mit dem Einzug in diesem Stufenmodell auch die Unterstützung. Finnland hat mit dem „Housing First“ gute Erfahrungen gemacht und sogar kostenreduzierend arbeiten können, da z.B. Fälle von akuter Erkrankung, Konflikte im öffentlichen Raum, Risikofaktoren und Not-Unterbringungskosten etc. reduziert werden konnten. Seit einigen Jahren wird dieser Ansatz zudem auch in Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Portugal und Österreich umgesetzt, allerdings in unterschiedlicher Merkmalsausprägung und staatlicher Unterstützung. In Wien und Salzburg gibt es seit Jahren bspw. bereits erste Projekte und Erfahrungen des „Housing First“ Ansatzes, die von der Caritas angeboten werden (vgl. www.vinzi.at, www.caritas-wien.at).

2.5 Legitimacy: 

Problem: Die Legitimierung von wohnpolitischen Maßnahmen gehen mit zielgruppengerechter Gesetzgebungen, Regulierungen und Zugang zu Sozialsicherungssystemen einher. Werden diese dauerhaft unterwandert, kann diese Legitimation auch wieder entzogen werden, und das kann zu Konflikten und einem Vertrauensverlust in die staatlichen Institutionen führen (Bukowski 2018). Im Bereich der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum und dessen Zugang, belegt die Fachliteratur, dass Fördermaßnahmen und soziale Wohnungsmärkte (das beinhaltet gemeinnützige-, sozial- und Gemeindewohnungen) sich aufgrund von erschwerten Zugängen und Voraussetzungen oft nicht an die wirklich Bedürftigen wendet, sondern eher an den Mittelstand (EcoAustria 2019, 2018). Haushalte aus dem unteren Einkommenssegment können sich zunehmend den sogenannten sozialen und gemeinnützigen Wohnungsmarkt nicht mehr leisten, andere Wohnbaufördermaßnahmen greifen ebenfalls zu kurz oder an der bedürftigen Zielgruppe vorbei (Schwarzbauer et al. 2019).

Sub-Optionen/Hebel im Einklang mit den SDG 1 Targets:

SDG 10 Target 3: (Ensure equal opportunity and reduce inequalities of outcome)

SDG 1 Target 1b: (Provision of an pro-poor/gender legal framework)

SDG 1 Target 3 (Access to social security systems):

Verbesserung der Vergabekriterien und Regeln mithilfe von verbindlichen Richtlinien, die zielgruppengerichtet ärmere und benachteiligte Bevölkerungsgruppen bevorzugt. Als Vorbedingungen für eine Bau-/Flächennutzungserlaubnis für soziale oder gemeinnützige Wohnraumschaffung könnten überprüfbare Kriterien der Erschwinglichkeit und Erreichbarkeit für die untere Einkommensklasse gelten. Ferner wäre eine Regulierung und Sonderabgabe für Singlehaushalte mit übergroßer Wohnraumbelegung zu überlegen. Ein weiterer Vorschlag wäre es, das Bodenbeschaffungsgesetz von 1974 anzuwenden sowie „leistbares Wohnen“ als Ziel der Raumordnung zu stärken. Dazu könnte das Raumordnungsrecht um förderbaren Wohnbau ergänzt werden (bisher so noch nicht vorhanden) (Bawo 2017), evtl. im Rahmen der Vertragsraumordnung könnten Sonderwidmungen und Vorbehaltsflächen stärker genutzt werden.


2.6 Participation/Procedural:

Problem: Die Teilhabe ärmerer Bevölkerungsschichten an gesetzgebenden Prozessen, an der Planung von Gemeinschaftsflächen, Quartieren oder Gebäuden wird vernachlässigt. Auch wenn es Interessensverbände, NGOs und ein Sozialministerium gibt, die sich für die Belange der Mieter*innen einsetzen, wäre es wünschenswert, wenn Initiativen die Betroffenen selbst an den Tisch holen und direkt miteinbeziehen (evtl. durch einen Workshop, der die Menschen abholt und animiert sich mit einzubringen). Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass sozialökologisch benachteiligte Gruppen angemessen an gesetzgebenden Prozessen, oder der Quartiers- bzw. Wohnraumplanung teilnehmen. Daher wurden die SDG 1 Targets 1b und 3 hinsichtlich integrativer und partizipatorischer Maßnahmen angepasst.

Sub-Optionen/Hebel im Einklang mit den SDG 1 Targets:

SDG 10 Target 2: (empower and promote inclusion of all (age, sex, disability, race, ethnicity, origin, religion or economic etc.)

SDG 1 Target 3 (Participation and integration into the processes of social protection system)

SDG 1 Target 1b (Integrative provision of pro-poor, pro-gender legal framework):

Die Targets beinhalten die Teilhabe und die Integration von unterprivilegierten und marginalisierten Bevölkerungsgruppen an sozialen Systemen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. In diesem Fall steht die Förderung von bezahlbarem Wohnraum im Mittelpunkt, an dessen gesetzlichen Wohnförderungsprozessen benachteiligte Haushalte noch weiter miteinbezogen werden sollten. Zudem wäre eine Weiterentwicklung der direkten Einbeziehung dieser Mieter_innen in die Planung von Quartieren und gemeinschaftlichen Räumen wünschenswert. Auch wenn es bereits Initiativen gibt, die besonderen Personengruppen Zugang zu gesetzlichen Prozessen und Planung geben, (Antidiskriminierungsgesetze, NGOs, Wohnprojekte, Anlaufstellen etc.), so ist dieses Themenfeld stätig ausbaufähig. Dabei sind gerade benachteiligte, bildungsferne und stark marginalisierte Gruppen oft nicht in der Lage (haben nicht die Kapazitäten oder Know How) sich in eine Planung oder institutionalisierte Prozesse zu engagieren. Angebote von z.B. NGOs oder Interessensvertretern gehen dann oft an vielen Bedürftigen oder Marginalisierten vorbei. Wie diese Gruppen abgeholt werden können und in die Planung etc. miteingebunden werden können (und mitwirken zu wollen), zeigt u.a. ein UN Projekt: „UN Block by Block“[5]. In diesem Projekt können, mittels einfachen Computerspielen wie Minecraft etc., Bewohner_innen (zumeist in Schwellen und Entwicklungsländern) gemeinsam mit den Spielentwicklern ihren Raum selber gestalten und gemeinschaftlich planen. Dazu werden, wie hier am Beispiel Minecraft dargelegt, einfache „digitale Blöcke“ von den Menschen am PC kreativ genutzt. Dabei sind mehrere beindruckende Gemeinschaftsflächen und Quartiere entstanden, an denen die Bewohner direkt mitplanen konnten. Als Vorbedingungen für eine Bau-/Flächennutzungserlaubnis könnte daher zum einen die Miteinbeziehung und Förderung innovativer Integrationskonzepte stehen. Zum anderen, könnte der Ausbau inklusiver Co-Management oder Community-Based-Management gefördert werden. Zudem wäre es auch denkbar, dass Nachbarschaften gemeinsam (ungeachtet ihrer sozialstrukturellen Hintergründe) Wohnraum- und Gemeinschaftsflächen gestalten und so weiter zusammenfinden.

3. Schlussbetrachtung und angrenzende Themenfelder

Die oben erwähnten Sub-Optionen und Hebel können als Richtlinie für Behörden, Stadtplaner, Investoren, NGOS, Wissenschaftler, Mieter und andere Stakeholder verwendet werden. Es ist im Weiteren geplant und in der Bearbeitung, diese, aus der Fachliteratur und Forschung eruierten Erkenntnisse, mit Expert_innen mithilfe von Interviews und Workshops weiter abzugleichen. Zudem wäre es empfehlenswert, die oben genannten Optionen und Maßnahmen zur Unterstützung für „bezahlbare Wohnraumschaffung“ in eine konkrete Guideline auszuarbeiten, die die Vergabe neuer Flächen und Wohnräumen mit einem SDG Kriterienkatalog mit Punktesystem unterstützt. Es wird Zeit, die Entwicklungen der Wohnraumknappheit für benachteiligte Einkommensschichten zu verbessern. Damit Ghettoisierung, Prekarisierung der Wohnsituation, Obdachlosigkeit etc., nicht zu einer weiteren Segregation der Gesellschaft führt sowie wachsenden Armutsquoten aufgrund von steigenden Wohnraumkosten abgemildert werden und Menschen mit geringem Einkommen weiterhin den Zugang zu leistbarem Wohnraum bekommen können. Eine weitere Zuspitzung der „Wohnungskrise“ könnte im Gegenzug zu einer steigenden räumlichen und sozialräumlichen Segmentierung führen und dabei negative Effekte auf die (urbane) Lebensqualität und soziale Diversität haben (wie Beispiele aus den USA, Brasilien, aber auch europäischen Ländern zeigen) und sogar zu einer Verschärfung von Raumkonflikten führen.

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