/SDG 17: Partnerschaft zur Erreichung der Ziele

Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

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Kontakt:

Andreas Melcher
Universität für Bodenkultur Wien
Tel: +43 1 47654-93411
andreas.melcher@boku.ac.at

Die Agenda 2030

Globale Herausforderungen erfordern globale Lösungen. Während bei den MDGs die Umsetzung vor allem in den Ländern des Globalen Südens im Vordergrund stand, zeichnen sich die UN-Nachhaltigkeitsziele durch universelle Gültigkeit aus. Insofern sind nunmehr alle UN-Mitgliedstaaten, d.h. auch die Länder des Globalen Nordens, dazu aufgefordert die Ziele zu erreichen und müssen über deren Umsetzung auch Rechenschaft ablegen.

Die Agenda 2030 und insbesondere das SDG 17 kann als ein wesentlicher Kompass für politische Entscheidungstragende dienen, um sozio-ökonomische Stabilität und ökologische Nachhaltigkeit sowohl auf staatlicher und weltregionaler Ebene als auch im weltweiten Kontext zu gewährleisten. Österreich kann sich hier aktiv am Aufbau globaler Maßnahmen beteiligen. Das SDG 17 widmet sich der Revitalisierung von Partnerschaften zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele und fordert, dass Maßnahmen zur Umsetzung von Partnerschaften ergriffen werden als auch die Umsetzungsmittel gestärkt werden: die effektive Partizipation Österreichs ist zur Umsetzung dieses Ziels wesentlich.

Nachhaltigkeit als Leitprinzip für staatliches Handeln, welches auf den drei Säulen Ökologie, Ökonomie und Soziales aufbaut, wird nur dann erfolgreich umgesetzt werden können, wenn Staaten sich auch zu ihrer globalen Verantwortung bekennen und dies durch dementsprechende Maßnahmen umsetzen.

Das SDG 17 beinhaltet Zielsetzungen, die als Seismograph angesehen werden können, inwieweit Staaten zu multilateralem Handeln bereit sind. Zugleich werden die Förderung von Public-Private-Partnership ebenso wie transnational organisierte Zivilgesellschaften bei der Erreichung dieser Zielsetzungen essentiell sein.

Die Targets des SDG 17:*

Finanzen

17.1 Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern

17.2 Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen

17.3 Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren

17.4 Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschuldung die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu verringern

17.5 Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschließen und umsetzen

Technologie

17.6 Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung

17.7 Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltverträglichen Technologien an die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern

17.8 Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern

Kapazitätsaufbau

17.9 Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effektiven und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rahmen der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation

Handel

17.10 Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha

17.11 Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln

17.12 Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen

Systemische Fragen

Politik- und institutionelle Kohärenz

17.13 Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz

17.14 Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern

17.15 Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung respektieren

Multi-Akteur-Partnerschaften

17.16 Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen

17.17 Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern

Daten, Überwachung und Rechenschaft

17.18 Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind

17.19 Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmaße für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen

*Die Targets in kursiver Schrift werden vom UniNEtZ wissenschaftlich durchleuchtet und es werden hierzu Optionen zur Erfüllung dieses Targets bis 2030 erarbeitet. Die restlichen Targets werden nicht beachtet, da hierfür im UniNEtZ keine Expertise vorhanden ist.

Die Targets werden von folgender Universität bearbeitet: Johannes Kepler Universität Linz (JKU)

Zur Situation in Österreich

Die SDGs sind eine globale Agenda und wurden von allen UN-Mitgliedstaaten 2015 gemeinsam beschlossen. Eine nachhaltige Entwicklung ist im 21. Jahrhundert nur durch weltweite Zusammenarbeit zu erreichen. Alle UN-Mitgliedstaaten sind hierbei dazu aufgefordert den universellen Plan zur Förderung nachhaltigen Friedens und Wohlstands und zum Schutz der Erde in staatliche Entwicklungspläne zu implementieren. Das SDG 17 zielt unmittelbar darauf ab, inwieweit Länder nicht nur innerhalb ihres staatlichen Kontextes darauf achten, die Zielsetzungen der Agenda 2030 zu erreichen, sondern thematisiert die internationalen Beziehungen und Multilateralismus.

Österreich hat sich zur Umsetzung der Agenda 2030 vertraglich verpflichtet. Koordinierungsfunktion für den Bereich der Entwicklungspolitik hat das Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten.

Österreich trägt auf weltregionaler Ebene der EU als auch in den UN und in anderen internationalen Organisationen wesentlich zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele auf globaler Ebene bei. So gestaltet Österreich als Mitglied der UN, der EU, der OECD und der Weltbankgruppe in Gremien die internationale Entwicklungspolitik mit. Österreich kann im Rahmen der neuen globalen Partnerschaft Verantwortung übernehmen: sowohl in finanzieller Hinsicht, bei der Unterstützung von Kommunen und Initiativen der Zivilgesellschaft als auch des Privatsektors durch staatliche gelenkte Weiterentwicklung von zielgerichteten Multi-Akteurs-Partnerschaften. Im Kontext von UniNEtZ hat Assoziierte Universitätsprofessorin Dr.in Veronika Wittmann, Global Studies an der Johannes Kepler Universität Linz die Leitung der Patenschaft für das SDG 17 übernommen.

Optionenliste

(basierend auf dem zu veröffentlichenden Optionenbericht)

Die durch die SDG-Gruppen ausgearbeiteten Optionen sollen als Vermittlung an die Bundesregierung fungieren, welche konkreten Optionen von Österreich gesetzt werden können, um die Agenda 2030 mit ihren 17 Sustainable Development Goals umzusetzen. Der Optionenbericht wird am 02.12.2021 veröffentlicht.

  • Option 17.1: Rolle Österreichs in internationalen Partnerschaften durch Fokus auf Multilateralismus stärken: Steigerung der Mittel für internationale Organisationen und Programme
  • Option 17.2: Global Studies an österreichischen Universitäten institutionalisieren
  • Option 17.3: Wissenschafts- und Technologiekooperationen mit Ländern des Globalen Südens ausbauen und stärken (Fokus Afrika)

Termine

12.6.2023

20 Jahre Universitätsgesetz

  • Ort: Universität Wien
  • Datum: 12.06.2023, 09:00 – 13:30 Uhr

Die Trilaterale Tagung 2023 will ihren Fokus dabei auf die Governance legen und diese aus verschiedenen Perspektiven diskutieren: Wie wurde sie umgesetzt, wie hat sie sich bewährt, braucht es eine Weiterentwicklung, und wenn ja, in welche Richtung? Es soll jedoch nicht nur die Governance der Universitäten durch das Ministerium behandelt werden, sondern auch insbesondere die Governance innerhalb der Universitäten im Zusammenspiel von Rektorat, Universitätsrat und Senat. Dabei sollen auch die Bestellmodi der einzelnen Gremien erörtert werden sowie die Aufgabenverteilung zwischen ihnen.
Informationen, Programm und Anmeldung sind hier zu finden.

12.11.2020

Vortrag im Rahmen der Veranstaltungstrilogie – „SDG 17: Globale Kooperation in Zeiten des Nationalismus“

  • Vortragender: Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
  • Datum: 12. November 2020, 18:00–20:00
  • Ort: Linz

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